FAQFragen und Antworten rund um die Notbeleuchtung.
Fragen und Antworten rund um die Notbeleuchtung.Q. Welche rechtlichen Fragen sind vor der Errichtung einer Notbeleuchtungsanlage zu klären?
Q. Wo muss eine Notbeleuchtung installiert werden?
Für folgende bauliche Anlagen wird zufolge der verbindlichen ÖVE/ÖNORM E 8002 und der Arbeitsstättenverordnung eine Notbeleuchtung gefordert:
Q. Was sind die Grundanforderungen an ein Rettungszeichen?
Die Anforderungen an Rettungszeichen der Sicherheitsbeleuchtung sind in der ÖNORM EN 1838 geregelt. Rettungszeichen der Sicherheitsbeleuchtung gibt es als beleuchtete oder als hinterleuchtete Ausführung. Mindestens ein Rettungszeichen muss von jedem Standpunkt auf dem Fluchtweg erkennbar sein.
Q. Wie oft muss eine Notbeleuchtungsanlage überprüft und gewartet werden?
Je nachdem, welches System für die Notbeleuchtung installiert ist, sind unterschiedliche Prüfungen und Wartungsarbeiten erforderlich:
Q. Was ist im Betrieb einer Batterieanlage zu beachten?
Wöchentlicher Funktionstest für Einzelbatterieanlage – bei einer automatischen Prüfeinrichtung genügt eine jährliche manuelle Prüfung der Gerätefunktion.
Q. Was ist im Betrieb eines Notstrom-Aggregats zu beachten?
Q. Welche Piktogramme sind für Rettungszeichenleuchten zulässig?
Die genaue Ausführung der Sicherheitszeichen ist in folgenden Normen und Verordnungen geregelt: 1.) ÖNORM Z 1000 Teil 2 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen In der Tabelle 4 Punkt 6 sind die möglichen Rettungszeichen abgebildet. Kombinationen der angeführten Rettungszeichen sind zulässig. 2.) BGBL. II Nr. 101/1997 Kennzeichnungsverordnung –KennV Unter Punkt 1.4 sind die zulässigen Rettungszeichen angeführt, auch die „grüne“ Farbe für die Piktogramme ist durch diese Verordnung vorgeschrieben. Die Sicherheitsfarbe Grün muss mindestens 50 % der Oberfläche des Zeichens ausmachen. Weitere Anforderungen (Leuchtdichte, Erkennungsweite usw.) an die Sicherheitszeichen bzw. Piktogramme sind auch in der ÖNORM EN1838 - Angewandte Lichttechnik Notbeleuchtung angeführt (siehe auch FAQ: Was sind die Grundanforderungen an ein Rettungszeichen?). Es ist daher nur die Verwendung von Sicherheitszeichen bzw. Piktogrammen zulässig, die den angeführten Vorschriften entsprechen (siehe z.B. Abbildungen 1 und 2), alle anderen Formen bzw. Farben dürfen nicht eingesetzt werden (siehe z.B. Abbildung 3).
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